Was machen Ernährungstherapeut:innen?

Sie sind gesetzlich befugt sowohl Gesunde als auch Kranke ernährungstherapeutisch zu betreuen.

Im Detail gehören zu ihren Aufgaben:

  • Sie organisieren und koordinieren Tätigkeiten, die Ernährung und Diätetik betreffen.
  • Sie erarbeiten, formulieren und führen ärztlich verschriebene Diäten durch und kontrollieren die Akzeptanz von Seiten der Klient:innen.
  • Sie arbeiten mit anderen Berufsgruppen im Bereich Essstörungen im Sinne der multidisziplinären Behandlungsweise zusammen.
  • Sie arbeiten mit den Kontrollorganen bei der Einhaltung von Hygienerichtlinien im Verpflegungsdienst zusammen.
  • Sie berechnen die Portionierung und Zusammensetzung von Lebensmitteln für verschiedene Bevölkerungsgruppen und planen Gemeinschaftsverpflegung.
  • Sie studieren und erarbeiten die Zusammensetzung der Lebensmittelportionen zur Bedarfsdeckung von Bevölkerungsgruppen.
  • Sie führen didaktisch-erzieherische und Informationstätigkeiten durch, um das Wissen über Grundsätze der gesunden Ernährung zu verbreiten und den Erhalt oder die Wiederherstellung eines guten Gesundheitszustandes des Einzelnen, von Gemeinschaften oder Bevölkerungsgruppen zu erreichen.

Commissione d’Albo

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