Alle Berufsausübende, die in eine Berufsalbum der Berufskammern MRT STRPG eingeschrieben sind, sind verpflichtet, sich eine Zertifizierte Elektronische E-mail-Adresse zuzulegen Posta Elettronica Certificata (PEC), und DIESE DER BERUFSKAMMER MITTZUTEILEN. (Siehe dazu: Gesetz 29.11.2008, nr.185, umgesetzt mit Änderungen Gesetz 28.1.2009, nr.2, Art.16.)

DIENST ZUR AKTIVIERUNG DER PEC

Die Berufskammer MRT STRPG der Autonomen Provinz Bozen bietet den Eingeschriebenen, welche bei der Vor-Einschreibung noch keine PEC-Adresse angegeben haben, den Dienst zur Aktivierung ohne Zusatzkosten an.

Alle diejenigen, welche noch keine PEC-Adresse angegeben haben, können über die Plattform: https://amministrazione.alboweb.net/login eine persönliche PEC-Adresse aktivieren.

Alle Eingeschriebenen sind eingeladen, über diese Prozedur ihre persönliche PEC-Adresse zu aktivieren.

Wer schon eine PEC-Adresse besitzt, diese aber noch nicht mitgeteilt hat, ist gebeten, eine E-Mail an info@tsrmbz.it mit Titel „Meine PEC-Adresse“ zu schicken, und die Adresse zusammen mit den anagrafischen Daten mittzuteilen. Alle erhalten danach eine Bestätigung sobald die PEC-Adresse in der Datenbank eingetragen wurde.

Wir erinnern innigst daran, dass mit dem Vereinfachungsdekret (7.7.2020) ein Artikel eingefügt wurde, welcher vorsieht, dass die Eingeschriebenen, die der Berufskammer keine PEC-Adresse mittgeteilt haben, die Suspendierung riskieren.

Wir möchten daran erinnern, dass alle institutionellen Informationen (z. Bsp: Einladungen zu den Jahresversammlungen, zu den Wahlen, Zahlungsaufforderung für den Jahresbeitrag) nur mittels PEC – zertifizierte E-Mail, verschickt werden.