Was machen Orthoptist:innen?

Der / die Orthoptist:in ist im Gesundheitswesen tätig und untersucht mögliche vorhandene Störungen des beidäugigen Sehens (Störungen sowohl der Augenmuskeln als auch der Sensorik). (Orthoptik)

Der/ die Orthoptist:in führt bestimmte Untersuchungen am Auge durch und assistiert somit dem Augenarzt bei der Erkennung von möglich vorhandenen Augenerkrankungen. (Assistenz der Ophthalmologie/des Augenarztes)

Die Hauptaufgabenbereiche des Orthoptisten liegen:

– in der Vorsorgearbeit bei Kindern im Schul-und Vorschulalter und somit bei der Frueherkennung von eventuellen Störungen des Sehapparates im Entwicklungsalter.

– orthoptische Beurteilung und Behandlung von bestimmten Krankheitsbildern, wie etwa sämtliche Formen des Schielens (Augenfehlstellung), Amblyopie(Schwachsichtigkeit), Menschen mit Sehbehinderung, Patienten mit eingeschränktem Lernvermögen oder neurologischen Beschwerden u.a.

Der Orthoptist arbeitet mit Patienten aller Altersklassen- vom Neugeborenen bis hin zum älteren Erwachsenen.

Welche Untersuchungen führt der Orthoptist durch?

orthoptische Visite: Beurteilung des ein-und beidäugigen Sehens (liegt zB. ein Schielen vor?)

Ermittlung der Refraktion: Ermittlung eines eventuell vorhandenen Sehfehlers (Kurzsichtigkeit,Weitsichtigkeit,Astigmatismus,Altersweitsichtigkeit)

Gesichtsfelduntersuchung: Apparative Ermittlung eventuell vorhandener Einschränkungen des zentralen und peripheren Sehfeldes.

Fluoreszensangiographie: Bildgebende Untersuchung der Blutgefäße des Auges (Netzhaut u.a) – mit Kontrastmittel

OCT: Bildgebende morphologische Untersuchung bestimmter Strukturen des Auges (Netzhaut, Sehnerv u.a.)- mit hoher Auflösung

– Photographie des Augenhintergrundes: Bildgebende Untersuchung zwecks Früherkennung einer diabetischen Retinopathie (Erkrankung der Netzhaut durch Diabetes)

Pachymetrie und Topographie der Hornhaut: Messung des Durchmessers und Beurteilung des Aufbaus der Hornhaut

– Hilfestellung (Assistenz) im Operationssaal

Der /die Orthoptist:in – Assistent:in der Ophthalmologie kann seine Tätigkeit in folgenden Einrichtungen ausüben:

– in Strukturen des öffentlichen Gesundheitswesens (örtliches öffentliches Krankenhaus, Sozial- und Gesundheitssprengel, Uniklinik…)

– in privaten Einrichtungen ( Pflegeheime, Privatkliniken und Einrichtungen, die mit dem staatlichen Gesundheitswesen zusammenarbeiten)

– in Uni-Instituten und Uni-Laboratorien

– in Ärztlichen Poliambulatorien

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